Neuigkeiten
28.09.2020 17:15
BEBAUUNGSGROTESKE KPMG
Neuer genehmigter Bebauungsplan KPMG am Froschberg. Bebauungsplan KPMG: Vor genau 30 Jahren konnten wir eine Innenhofbebauung mit 120 PKW ohne Tiefgarage verhindern.

2. Bebauungsgroteske: Waldeggstr.108 an der Grundgrenze Winklerwald
Bezugnehmend auf den rechtkräftigen Bebauungsplan von 1980 der 2 Geschosse + Dachgeschoß als maximale Bebauung vorsieht entsteht durch genehmigter Bauspekulation ein Wohnobjekt mit 15
Wohnungen mit straßenseitig 5 Geschossen. Es müßte eigentlich wohnen im Froschberg statt am Froschberg heißen. An der Grundgrenze zum Naherholungsgebiet Winklerwald wurde 12 m (4
Geschoße) senkrecht mit Erdankern gesichert abgegraben um eine Tiefgarage über die ges. Grundstücksfläche und den aufgehenden Wohnbau zu errichten.
Die letzte noch vorhandene Eiche an der Grundgrenze im Naherholungsgebiet mußte wegen Absturzgefahr (12m) gefällt werden. Dies ist auch im Gegensatz zu der neuen Praxis bei der Erstellung von
Bebauungsplänen wo man einen Bauabstand zum Bewuchs des Nachbarn vorschreibt um den Bestand zu sichern. Als Vertreterin der städtischen Grundstücke wie Naherholungsgebiete,
Kinderspielplätze etc. scheint man die Interessen der Allgemeinheit vollkommen zu negieren.
Arch. DI Günter EBERHARDT

Neuer genehmigter Bebauungsplan KPMG am Froschberg. Bebauungsplan KPMG: Vor genau 30 Jahren konnten wir eine Innenhofbebauung mit 120 PKW ohne Tiefgarage verhindern.

2. Bebauungsgroteske: Waldeggstr.108 an der Grundgrenze Winklerwald
Bezugnehmend auf den rechtkräftigen Bebauungsplan von 1980 der 2 Geschosse + Dachgeschoß als maximale Bebauung vorsieht entsteht durch genehmigter Bauspekulation ein Wohnobjekt mit 15
Wohnungen mit straßenseitig 5 Geschossen. Es müßte eigentlich wohnen im Froschberg statt am Froschberg heißen. An der Grundgrenze zum Naherholungsgebiet Winklerwald wurde 12 m (4
Geschoße) senkrecht mit Erdankern gesichert abgegraben um eine Tiefgarage über die ges. Grundstücksfläche und den aufgehenden Wohnbau zu errichten.
Die letzte noch vorhandene Eiche an der Grundgrenze im Naherholungsgebiet mußte wegen Absturzgefahr (12m) gefällt werden. Dies ist auch im Gegensatz zu der neuen Praxis bei der Erstellung von
Bebauungsplänen wo man einen Bauabstand zum Bewuchs des Nachbarn vorschreibt um den Bestand zu sichern. Als Vertreterin der städtischen Grundstücke wie Naherholungsgebiete,
Kinderspielplätze etc. scheint man die Interessen der Allgemeinheit vollkommen zu negieren.
Arch. DI Günter EBERHARDT
